Inkasso Phase 2
Gerichtliches Inkasso
Gerichtliches Mahnverfahren
Mahn- / Vollstreckungsbescheid
Widerspruchs- und Einspruchsbearbeitung
Klageverfahren
Zwangsvollstreckung jeder Art
Eidesstattliche Versicherung
Gerichtliches Inkasso
sollte durchgeführt werden, wenn oder soweit das vorgerichtliche Inkasso erfolglos war und der Schuldner nicht zahlt oder Einwendungen gegen Ihre Forderung erhebt, die nicht berechtigt sind.
Unser Unternehmen führt das gerichtliche Mahnverfahren durch. Schnell und unkompliziert werden Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beantragt, und zwar unabhängig von der Höhe Ihrer Forderung für eine Pauschale von max. 25,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. Hinzu kommen Auslagen bzw. Gerichtskosten, die sich an der Forderungshöhe orientieren. Rechtsanwälte können diese Konditionen nicht anbieten.
Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch des Schuldners gegen den Vollstreckungsbescheid empfehlen wir Ihnen auf Wunsch leistungsfähige und spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien, die eine optimale gerichtliche Interessenvertretung gewährleisten.
Wahlweise tritt unserer Unternehmen nach Abtretung des Anspruchs als Partei des Rechtsstreits auf, sofern Sie keine eigene Geltendmachung vor Gericht wünschen.
Aus dem Titel (Urteil, Vergleich, Vollstreckungsbescheid etc.) kann sodann die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Der Schuldner wird durch die drohende eidesstattliche Versicherung erheblich unter Druck gesetzt. Im Zweifel wird er durch Haft zu deren Abgabe gezwungen. Er hat seine Vermögensverhältnisse zu offenbaren und gibt Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten preis.
Die Kosten des erfolgreichen Gerichtsverfahrens sind vom Schuldner zu erstatten.
Der Auftrag kann auf das vorgerichtliche und / oder gerichtliche Inkasso beschränkt werden.



